Im Urteilsfall sollte ein Nutzer eines Smartphones rund 11.500 Euro an den Mobilfunkanbieter zahlen, weil die Navigations-Software bei der Installation automatisch eine Aktualisierung des Kartenmaterials über das Internet vornahme. Diese Aktualisierung dauerte mehrere Stunden. Statt rund 11.500 Euro muss der Verbraucher nach der OLG-Entscheidung lediglich 35,93 Euro für die Inanspruchnahme der Mobilfunkleistungen zahlen.
Grundsatz der OLG-Entscheidung: Hat der Nutzer eines Mobiltelefons mit Navigationssoftware dieses von seinem Mobilfunkanbieter erworben, so muss er nicht für die Kosten der Internetnutzung aufkommen, wenn die Navigationssoftware bei der Installation automatisch eine kostenpflichtige Kartenaktualisierung startet und ein ausdrücklicher Hinweis seines Mobilfunkanbieters auf die Kostenfolge fehlt.
Der Käufer eines Mobiltelefons mit Navigationssoftware geht davon aus, dass diese auf aktuellem Stand ist. Muss er sich im Laufe der Installation entscheiden, ob er eine Kartenaktualisierung in Gang setzen will, so wird und darf er denken, dass er nur so und ohne weitere Kosten an die ihm nach dem Kaufvertrag zustehende aktuelle Software gelangen kann. Auf Abweichendes müsste der Verkäufer ausdrücklich hinweisen, was hier nicht geschehen ist.
Fazit: Der Grundsatz von Treu und Glauben durchzieht das gesamte Schuldrecht und bezeichnet das Verhalten eines redlich und anständig handelnden Menschen. Nach § 242 BGB ist der Schuldner verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. Der Schuldner hat also die Leistung nach Treu und Glauben zu erbringen. Viele Tausend Gerichtsurteile fußen auf der Auslegung dieser Vorschrift - so auch das OLG Schleswig-Holsteinisch vom 15.09.2011 mit Az.: 16 U 140/10. Wie im Artikel Provider müssen Kunden auf teure Datentarife hinweisen dargelegt, kann eine Verletzung vorvertraglicher Nebenpflichten seitens der Mobilfunkanbieter in verschiedener Hinsicht vorliegen.
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