Nach einer Empfehlung der Staats- und Senatskanzleien der Bundesländer werden die Ministerpräsidenten bis voraussichtlich 31.12.2003 keine Rundfunkgebühren für PCs mit Internetanschlüssen erheben. Der seit Jahresbeginn geltende Rundfunkgebührenstaatsvertrag soll entsprechend geändert werden.
Mit derartigen Computern ist ein Empfang von Rundfunk- und Fernsehprogrammen ohne weiteres möglich. Dies führte zu Meldungen über entsprechende Gebührenerhebungen, die heftigen Streit auslösten. Die Kritiker befürchteten in erster Linie erhebliche Nachteile für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
NJW Heft 45/97, Seite VIII
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