Anforderungen an urheberrechtlichen Schutz von Datenbanken
Durch das Urheberrecht sind nicht nur Musik-, Bild-, Sprach- oder Schriftwerke geschützt, sondern auch Datenbanken. Der Schutz des Herstellers einer Datenbank gegen unzulässiges Kopieren und Verbreiten setzt allerdings voraus, dass für die Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung der Inhalte eine wesentliche Investition erforderlich war. Der Begriff "wesentliche Investition" umfasst - so der Europäische Gerichtshof - dabei nur die Arbeiten zur Ermittlung, Zusammenstellung, Überprüfung und Darstellung vorhandener Elemente und nicht die Mittel, die zum Erzeugen der Elemente eingesetzt werden, aus denen die Datenbank besteht.
Im entschiedenen Fall ging es um die Übernahme von Spielplänen europäischer Fußballligen. Die Brüsseler Richter kamen zu dem Ergebnis, dass für die Erstellung derartiger Spielpläne in Datenbankformat keine erheblichen Investitionen erforderlich waren. Der unstreitig sehr hohe Aufwand der Fußballverbände für das eigentliche Erstellen der Spielpläne konnte bei der Bewertung der Investition keine Rolle spielen.
Urteil des EuGH vom 09.11.2004
C-46/02
Pressemitteilung des EuGH