Rechtsfragen des Webdesigns

Das Internet ist schon lange kein „rechtsfreier Raum" mehr, richtig ist jedoch, daß eine Vielzahl von Rechtsproblemen bestehen. Vor einigen Jahren, als die Programmierer alle noch Pizza aßen und nur einige Visionäre im Netz unterwegs waren, waren diese Probleme einfach nur noch nicht relevant. Inzwischen ist eine Firma ohne gestylte Webseite kaum mehr gesellschaftsfähig und die sich ergebenden Rechtsfragen rücken immer mehr ins Rampenlicht.
 

Domainnamen

„Stell Dir vor, wir hätten damals „Mercedes.de" reserviert - wir wären jetzt reich!" Von wegen, einen Haufen Geld hätte dieser Spaß gekostet. Das Domain-Grabbing ist in den seltensten Fällen ein gutes Geschäft, es gilt keineswegs der Grundsatz, „wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Die Second-level-Domain „Mercedes.de" ist eine Marke. Viele Jahrzente lang hat ein Unternehmen aus Schwaben so gute Autos unter diesem Namen verkauft, daß wohl jeder Europäer die Firma und ihr Produkt kennt. Niemandem anderen als den Stuttgarter Autobauern steht daher nach deutschen Recht die Nutzung an dem Namen und der Domain zu. Problematisch ist aber nicht nur der Gebrauch von weltweit bekannten Domainadressen, jedem Unternehmen steht in der Regel ein ausschließliches Recht an der Benutzung seines Firmennamens und der Produktmarken zu. Wer einen eingängigen Domainnamen reservieren will, sollte daher zuvor umfangreiche Recherchen durchführen. Es besteht sonst die Gefahr, von dem Inhaber der Marken- und Namensrechte in ein sehr teures Unterlassungsverfahren verwickelt zu werden.

Auch Gattungsbezeichnungen als Domains sind unter Umständen problematisch, können sie doch wettbewerbsrechtlich unzulässig sein. Der Rechtsanwalt beispielsweise, der unter der Domain „www.rechtsanwaelte.de" auftritt, leitet die große Masse der Rechtssuchenden auf seine Seite um, die Nutzer nämlich, die keine Suchmaschine benutzen wollen, sondern einfach die Direkteingabe versuchen. Dadurch wird es den Mitbewerbern regelmäßig unmöglich gemacht, diesem Mandantenkreis ihre Leistung anzubieten.

Impressum auf der Webseite?

Unter bestimmten Umständen unterliegt ein Internetauftritt presserechtlichen Bestimmungen. Ermöglicht ein Online-Dienst Massenkommunikation, die zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit redaktionell gestaltet ist, unterliegt er den Regeln des Mediendienste-Staatsvertrages. 

Damit besteht beispielsweise die Verpflichtung, ein „Impressum" zu veröffentlichen, in dem ein Verantwortlicher namentlich und unter Angabe einer Adresse benannt wird.

Es besteht dann auch die Verpflichtung, unter gewissen Umständen eine Gegendarstellung zu veröffentlichen.

Links und Frames

Das unüberlegte Einsetzen von Links, so typisch sie für das Internet auch sind, birgt einige urheber- und haftungsrechtliche Gefahren.

Jede komplexe, nicht ganz banale Webseite ist urheberrechtlich geschützt. Der gewöhnliche Link, beispielsweise auf einer Linkseite, ist urheberrechtlich in der Regel unproblematisch, denn wer seine Werke im Internet veröffentlicht, erklärt gleichzeitig sein Einverständnis damit, daß von anderen Seiten auf den eigenen Auftritt verwiesen wird. 

Etwas anderes gilt für sog. Deep-Links, die nicht auf die Homepage des verlinkten Webauftrittes, z.B. den kompletten Frameset, verweisen, sondern auf tieferliegende Seiten. Man kann nicht ohne weiteres davon ausgehen, daß der Anbieter damit immer einverstanden ist. 

Gänzlich unzulässig, wenn nicht eine ausdrückliche Einwilligung des Urhebers vorliegt, sind Inline-Links. Die verlinkte Seite wird in diesem Falle im eigenen Frameset des Verlinkenden angezeigt. Der gewöhnliche Internetnutzer kann dabei nicht erkennen, daß die Inhalte eigentlich zu einem anderen Webauftritt gehören. 

Wer, ohne von den Inhalten zu wissen, auf eine Seite mit strafbaren oder rechtswidrigen Inhalten verlinkt, ist dafür nach derzeitiger Rechtslage nicht verantwortlich. Wer aber von den strafbaren Inhalten erfährt, sollte den Link schleunigst entfernen.

Das Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz schafft in einigen Bereichen etwas Klarheit. In andere HInsicht wirft es aber neue Rechtsfragen auf. Der Designer, Programmierer und Geschäfts- und Privatmann sollte diese Entwicklungen im Auge behalten. Eine urheber- marken- oder wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung ist sehr kostspielig und sollte nach Möglichkeit vermieden werden.

Kanzlei Weber & Partner  bei  Finanztip.de   Keine Haftung.
Finanztipps