Hände weg von "amtlicher" Widerrufsbelehrung

Bitte folgen Sie für die aktuellen Informationen zum Recht bei Online-Auktionen und dem Versandhandelskauf den folgenden Links: Verbraucherschutz bei Bestellung per Katalog und Onlinekauf und Widerrufsrecht und Widerrufsfrist bei Internet-Auktionen und Widerruf bei Online-Bestellungen. Der nachstehende Text ist ein Archivbeitrag, der nicht mehr aktualisiert wird und daher auch nicht mehr Bestandteil der Finanztipp-Textsuche ist. Der Inhalt ist daher sicherlich in manchen Punkten veraltet und sollte nur mit dieser Einschränkung gelesen werden.

Der Gesetzgeber hat für die Belehrung über das Verbrauchern beim Versandhandelskauf zustehende Widerrufs- oder Rückgaberecht eine offizielle Musterwiderrufsbelehrung vorgesehen. Die Gerichte halten den Mustertext insbesondere hinsichtlich der Ausgestaltung des Beginns der Widerrufsfrist für fehlerhaft.

Das Landgericht Köln weist - wie bereits vorher mehrere andere Gerichte - darauf hin, dass sich der Verwender der fehlerhaften und damit wettbewerbswidrigen Widerrufsbelehrung nicht darauf berufen kann, er habe den "amtlichen" Text übernommen und auf dessen rechtliche Korrektheit vertraut.

Beschluss des LG Köln vom 20.03.2007 - 31 O 13/07
JurPC Web-Dok. 125/2007

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