Online-Anbieter mißachten Gesetze
Auch wenn der Gesetzgeber auf die neuen rechtlichen Probleme des Internets bisher eher zögerlich reagiert hat, so nimmt jedoch die Zahl an rechtlichen Rahmenbedingungen im Online-Bereich stetig zu. Neben den zuletzt zahlreichen Bemühungen der EU auf europäischer Ebene die Probleme durch Richtlinien in den Griff zu bekommen, hat die deutsche Bundesregierung im Jahr 1997 bereits ein Paket an rechtsgültigen Regelungen erlassen, auch bekannt als das sog. „Multimediagesetz“ oder „IuKDG“. Viele der rechtlichen Regelungen wurden heftig kritisiert und für fortschrittsfeindlich gehalten, ihre rechtliche Akzeptanz ist bis heute erschreckend gering.
Im Rahmen einer Studie hat der „Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände“ (AgV) die Seiten von 70 Online-Einzelanbietern aus Deutschland, Europa und den USA unter die Lupe genommen, und die Seiten auf Rechtmäßigkeit und Verbraucherfreundlichkeit überprüft. Bei der Begutachtung von mehreren tausend Einzelseiten wurde eine Vielzahl von Mängeln festgestellt, die bereits rechtswidrig sind, in Kürze durch Umsetzung von Richtlinien rechtswidrig werden oder sonst aus Sicht des Verbraucherschutzes bedenklich erscheinen:
| - |
Bei vier von fünf Anbietern war die Anschrift sowie sonstige Unternehmensinformationen nicht oder nur schwer zugänglich, sodaß der Online-Nutzer oft nicht weiß, wer eigentlich sein Vertragspartner ist. Bei Personengesellschaften fehlt regelmäßig die Angabe der Vertretungsberechtigten. Ansprechpartner werden nur in Ausnahmefällen genannt. |
| - |
Ebenso sind Produktinformationen meist mangelhaft und unzureichend. Die Informationsseiten dienen oft eher zu Werbezwecken als zur Produktbeschreibung. |
| - |
Gravierend sind die Mängel bei den Preisangaben. Nur jeder zweite Händler macht überhaupt Angaben zu Versand-, Liefer- oder Nebenkosten. Soweit solche Angaben vorhanden sind, werden sie nahezu unauffindbar versteckt. Sogar Vorbehalte von Preisänderungen sind keine Seltenheit und ein klarer Verstoß gegen die Preisabgabenverordnung. Gegenüber privaten Verbrauchern ist stets der Bruttobetrag (mit Umsatzsteuer) anzugeben. |
| - |
Unzureichend sind vielfach auch die Hinweise des Anbieters auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Damit diese überhaupt Geltung erlangen, muß auf sie erkennbar hingewiesen werden und diese zur Durchsicht angeboten werden. Das spätere Zusenden während der Vertragsabwicklung ist hierbei wirkungslos. Hat der Nutzer die AGBs überhaupt gefunden, so sollte er sie auch insgesamt abspeichern oder ausdrucken können. Insbesonders internationale Angebote tragen den Erfordernissen des deutschen Verbraucherschutzes nicht genügend Rechnung. |
| - |
Nur ein Drittel der Anbieter räumte den Käufern ein freiwilliges Rücktrittsrecht ein. |
| - |
Nur bei jedem zweiten Angebot wurden Lieferzeiten genannt und zumeist nur unverbindlich, dabei erwartet der Online-Käufer gerade eine besonders schnelle und flexible Auftragsbearbeitung. |
| - |
Bei manchen Angeboten ist aus technischen Gründen schwer erkennbar, ob eine Bestellung bereits erfolgreich getätigt wurde oder nicht. Gründe hierfür sind z.B: Nichtakzeptanz von Cookies, Probleme bei der Darstellung von Frames und Benutzung von Plug-Ins. Es sollte somit auf jeden Fall eine gesonderte Auftragsbestätigung (z.B. per email) ergehen. |
| - |
Ein weitere Kritikpunkt ist der Zahlungsverkehr: Während die Lieferung auf Rechnung noch eher selten verbreitet ist, wird in erster Linie nur eine Zahlung per Vorauskasse, Nachnahme oder Kreditkarte angeboten. Gerade bei letzterer Zahlungsart ist die Sicherheit durch Verschlüsselung unumgänglich, welche jedoch überwiegend nur bei den amerikanischen Angeboten festgestellt werden konnte. |
| - |
Unbefriedigend ist auch der Umgang mit den erhobenen Daten. Zu einen werden unnötige Daten gesammelt, zum anderen sind Hinweise auf den Zweck der Datenerhebung selten. |
Fazit:
Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist bei Online-Geschäfte (noch) besondere Vorsicht geboten.
Der Online-Verkäufer sollte sein Angebot anhand obiger Mängelliste überprüfen und verbessern. Andernfalls drohen Auseinandersetzungen und Abmahnungen von Verbraucherverbänden, soweit gegen bereits geltendes Recht verstoßen wird. Da der EU-Gesetzgeber den Verbraucherschutz momentan auch im Online-Bereich ausweitet, sollte auch schon jetzt zukünftigen Regelungen Rechnung getragen werden. Die Käufer werden es ihm sicher danken und ihm wertvolles Vertrauen entgegenbringen.
Der Online-Käufer sollte sich die Seiten genau ansehen. Mangelhafte Angebote sollten gemieden werden, insbesondere wenn nicht einmal klar hervorgeht, wer Vertragspartner ist. Schließlich droht sonst aufgrund der noch leider großen Zahl von „schwarzen Schafen“ eine Enttäuschung.
Archiv-Fremdbeitrag bei
Finanztip.de Keine Gewähr für Richtigkeit