Im Mittelalter war es sicher von Vorteil keine Feinde zu haben, denn Streitigkeiten und Fehden wurden häufig privat außerhalb der Rechtsordnung ausgefochten. Regelmäßig obsiegte derjenige, welcher sich als stärker, listiger und intriganter erwies. Die privat ausgetragenen Streitigkeiten endeten nicht selten mit der völligen sozialen Diskreditierung des anderen. Es bedarf keiner Erwähnung, daß Recht und Gerechtigkeit häufig auf der Strecke blieben. Auch in den Fällen, da die Gerichte oder Staatsorgane sich der Sache annahmen, durfte man nicht unbedingt auf Recht und Gerechtigkeit hoffen. Die Mittel der Sachverhaltsausforschung und Rechtsfindung der damaligen Zeit waren alles andere als sachlich und zur Wahrheitsfindung geeignet. Rechtsbrecher wie unschuldig Verurteilte wurden nicht selten zur allgemeinen Belustigung in diffamierender Weise an den Pranger gestellt. Nach der Schmähung folgte die dauerhafte soziale Isolation.
Ein Glück ist es, daß die heutige Zivilisation diese Menschen mißachtenden Bräuche und Selbstjustiz überwunden hat und es heute ausschließlich der Staatsmacht überläßt, durch unabhängige Gerichte private Konflikte zu entscheiden. Der Einzelne wird überdies durch unsere Gesetze vor emotionalen oder bösartigen Anfeindungen geschützt, indem solche Handlungen teilweise sogar unter Strafe gestellt werden . Die persönliche Ehre und das allgemeine Persönlichkeitsrecht sind als bedeutsames Rechtsgut in der Verfassung festgeschrieben (
Art. 2 GG) und sind von jedermann zu beachten.
Obwohl wir am Beginn des Informationszeitalters und eines neuen Jahrtausends stehen, droht sich die Vergangenheit doch zu wiederholen!
Droht durch das Internet ein Rückfall in diese Zeiten?
Vermehrt entstehen Web-Seiten mit Namen wie „offizielle Rache-Seite“ oder „Rache ist süß“. Sie bieten ein Forum, indem jeder einen anderen bloßstellen kann. Darüber hinaus werden zugleich „nützliche“ Tips für den geplanten privaten Rachefeldzug angeboten.
Jeder kann dort seinen verletzten Gefühlen, seinen Rachegelüsten und seinem Haß freien Lauf lassen. Geschrieben wird - regelmäßig anonym - vor allem gegen Firmen wegen „falschen“ Rechnungen oder „schlechten“ Serviceleistungen, gegen ehemalige Lebenspartner, die einen „zu Unrecht“ verlassen haben, oder gegen ungeliebte Arbeitskollegen. Zwar sind vielleicht einige Beiträge im Kern tatsächlich berechtigt, jedoch sind die Beiträge überwiegend stilistisch nicht angemessen und sehr emotional und ehrverletzend formuliert. Beleidigende Bezeichnungen werden ebenso offen publiziert wie peinliche Fotos. Während manche Anbieter solcher Seiten die Beiträge redaktionell bearbeiten, werden bei anderen die Beiträge „ungefiltert“ veröffentlicht, teilweise mit vollständigem Namen, Adresse, Telefonnummer und Foto der „Haßperson“. Auf Wahrheitsgehalt werden die Aussagen jedoch nie kontrolliert.
Die Betreiber sehen ihre Seiten nicht als problematisch. Die Seiten böten nur ein Forum zu abreagieren und seien nicht ganz ernst gemeint, Leute sollen damit nicht fertig gemacht werden.
Die Folgen für die angeprangerten Personen oder Unternehmen können indes gewaltig sein. Neben den Gerüchten, die in den Verkehr gebracht werden, drohen den Opfern Mail-Bombing-Attacken und große Ansehensverluste, so werden manche zum Beispiel als Kinderschänder, Prostituierte oder Betrüger denunziert. Besonders schlimm ist für die Opfer v.a., daß sie die Quelle von Gerüchten oder Feindseligkeiten Ihnen gegenüber oft nicht kennen und damit keine Möglichkeit haben, Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Weit verbreitet sind auch von den Betreibern zusammengestellte, umfangreiche Anleitungen für den „perfekten Rachefeldzug“. So sind z.B. Rachetips zu finden, wie man mit einem Sekundenkleber effektiv Schäden anrichten kann, wie man Haustiere vergiftet oder sogar wie man Bomben baut.
Natürlich ist der Vergleich mit mittelalterlichen Zuständen übertrieben, jedoch ist diese Entwicklung mit Besorgnis zu verfolgen. Auch wenn die Seiten oft nicht ganz ernst gemeint sind, können Sie jedoch zu verheerende Rechtsverletzungen der Opfer führen. Da die Beiträge im Internet für jedermann zugänglich sind, werden Menschen in der Öffentlichkeit bloßgestellt. Dabei ist es nicht mal notwendig, daß sie konkret benannt werden; es reicht vielmehr aus, daß Eingeweihte problemlos erkennen können, um welche Person es geht.
In zivilrechtlicher Hinsicht kann das Opfer bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts von dem Verfasser des Beitrags Unterlassung, Widerruf und gegebenenfalls Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.
Auch dürfte der Verfasser strafrechtlich belangt werden können, da er, soweit er die Mißachtung des Opfers ausdrückt, eine Beleidigung als Straftat (
§ 185 StGB) begeht.
Behauptet er Tatsachen, die geeignet sind, den anderen herabzuwürdigen, und kann er die Tatsachen nicht beweisen, so ist wegen übler Nachrede (
§ 186 StGB) strafbar.
Voraussetzungen für eine Strafverfolgung ist jedoch ein Strafantrag des Geschädigten.
Auch der Betreiber der Seite kann zur Rechenschaft gezogen werden, soweit er für die Inhalte verantwortlich ist. Dies dürfte regelmäßig der Fall sein, da er die Inhalte kennt, sie duldet und sich teilweise sogar zueigen macht. Er kann außerdem als Anbieter der Rachetips wegen Anstiftung oder Beihilfe zu einer Straftat belangt werden, die ein anderer nachweisbar aufgrund seiner Tips durchführt.
Fazit:
Man sollte sich nicht zu Beleidigungen im Internet hinreißen lassen - auch wenn diese (scheinbar) anonym möglich sind. Es gelten hier grundsätzlich die gleichen Regeln wie in der „realen Welt“. Zwar vermag die Hemmschwelle im Internet niedriger sein, die Folgen können jedoch weitaus gravierender ausfallen, da nicht absehbar ist, wieviele und wer den Beitrag liest.
Dem Betreiber einer Racheseite kann nur angeraten werden, sein Angebot schnellstmöglich einstellen. Verweise, man sei nicht verantwortlich, sondern stelle lediglich das Forum, sind bedeutungslos. Die drohenden Folgen sind unabsehbar, da sich das Risiko von gerichtlichen Schritte durch die Vielzahl der Opfer vervielfacht. Bereits beim bloßen Verdacht können im Rahmen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft die komplette EDV-Anlage beschlagnahmt und bei Verurteilung sogar als “Tatwaffe“ endgültig eingezogen werden.
Als Opfer einer ernsthaften Rechtsverletzung sollte man jedenfalls unverzüglich außergerichtliche wie auch zivil- und strafrechtliche Schritte einleiten, um frühstmöglich eine weitere Nachteile zu vermeiden und eine Rehabilitation zu erreichen.