Bonus für Reisebüromitarbeiter

Reiseveranstalter dürfen Reisebüromitarbeiter nicht dadurch "ködern", dass ihnen z.B. eine Kreuzfahrt als Belohnung für bevorzugte Reiseempfehlungen zugesagt wird.

Der "Anlockeffekt" würde dadurch so groß, dass die Kunden nicht mehr ausschließlich unter sachlichen Aspekten und unter besonderer Berücksichtigung der idividuellen Reisewünsche der Urlauber beraten werden. Bezahlte Incentive-Reisen vom Reiseveranstalter für Reisebüromitarbeiter hatten schon immer einen schlechten Beigeschmack.

(Oberlandesgericht Frankfurt/ Main, Az.: 6 U 74/00).


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