Der "Anlockeffekt" würde dadurch so groß, dass die Kunden nicht mehr ausschließlich unter sachlichen Aspekten und unter besonderer Berücksichtigung der idividuellen Reisewünsche der Urlauber beraten werden. Bezahlte Incentive-Reisen vom Reiseveranstalter für Reisebüromitarbeiter hatten schon immer einen schlechten Beigeschmack.
(Oberlandesgericht Frankfurt/ Main, Az.: 6 U 74/00).
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