Diebstahl im Hotelzimmer

Wenn eine Hotelzimmertür nicht mit einem Sicherheitsschloss ausgestattet ist und dann aus dem Zimmer Wertsachen gestohlen werden, muss der Hotelbesitzer den Schaden nicht ersetzen, wenn er den Hotelgästen auf Anfrage einen Hotelsafe angeboten hat. Urlauber sind daher gut beraten, einen Hotelsafe anzumieten oder andere Maßnahmen für die Sicherheit persönlicher Wertgegenstände vorzunehmen. Ein Diebstahl von Wertsachen aus einem Hotelzimmer im Urlaub geht insoweit zu Lasten des Reisenden.

(Landgericht Itzehoe, Aktenzeichen: 3 O 47/98).


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