Praxishinweis: Beziffert der Reisende seine Gewährleistungs- und ggf. Schadenersatzansprü-che mit einem bestimmten Betrag, ist er mit Nachforderungen nach Ablauf der Ein-Monats- Frist ausgeschlossen. Der Reiseveranstalter kann Mehrforderungen außergerichtlich wie auch gerichtlich zurückweisen.
Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.
| © RA Paul Degott und IWW-Institut, "RechtsBrief Touristik", Beilage des "SteuerBrief Touristik" bei Finanztip.de |
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