Praxishinweis: Stornostaffeln bleiben ein neuralgisches Thema. Das Urteil sollte in der nächsten AGB-Auflage berücksichtigt werden. Denn es gibt zu Storno-AGB wenig veröffentlichte Rechtsprechung, so dass obiges Urteil sicherlich auf öffentliche Resonanz stoßen wird.
Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.
| © RA Paul Degott und IWW-Institut, "RechtsBrief Touristik", Beilage des "SteuerBrief Touristik" bei Finanztip.de |
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