Im Urteilsfall hatte ein Veranstalter dem Reisenden eine falsche Abflugzeit mitgeteilt, so dass dieser den Abflug verpasste. Die Ankunft am Urlaubsort verzögerte sich so um 44 Stunden. Wegen des organisatorischen Fehlers sah das Gericht eine Reisepreisminderung für zwei Tage auf Null als angemessen an. Zusätzlich gewährte das Gericht den Urlaubern noch Schadensersatz wegen nutzlos vertaner Urlaubszeit in Höhe von 50 Euro pro Person und Tag.
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