Abflugzeit verschoben

Als ein Reiseveranstalter die Abflugzeit um 13 Stunden verschob, konnten die Pauschalurlauber zu Recht einen anderen Abflughafen (hier: Flughafen Frankfurt am Main statt Köln) wählen, weil sie dort termingerecht abfliegen konnten. Die Richter sind außerdem der Ansicht, dass der Reiseveranstalter die Mehrkosten zu ersetzen hat. Bei extensiv geänderten Abflugzeiten (Pauschalreisen, Charterflug) haben Urlauber nach der Ansicht der Amtsrichter die Wahl eines anderen Abflughafens.

Amtsgericht Rüdesheim (Aktenzeichen 3 C 993/00-31)


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