Abkürzung beim Namen der Fluggesellschaft
Pech haben Urlauber, die ihr Flugzeug verpassen, weil sie auf der Anzeigentafel nicht den vollen Namen der
Fluggesellschaft ersehen können und auch die Abkürzung für die Fluggesellschaft nicht verstehen.
Die Urlauber verpassen ihr Flugzeug und erhalten keinen Schadenersatz vom Reiseveranstalter.
Schließlich können sie die Abkürzung und den vollen Namen der Fluggesellschaft dem Flugticket entnehmen.
Amtsgericht Bad Homburg, (Aktenzeichen 2 C 1001/01)
Finanztip.de
Keine Gewähr für Richtigkeit