All-inclusive-Reisen und Alkoholkonsum

All-inclusive-Urlaub bedeutet: Alkohol ist auch inklusive. So jedenfalls die Ansicht der Richter am Landgericht Kleve: "Es liegt auf der Hand, dass bei einer "All inclusive-Reise" der Alkoholkonsum der Gäste wesentlich höher ist als bei Reisen, bei denen der Gast jedes alkoholisierte Getränk zu zahlen hat." Aus diesem Grund wurde die Klage einer Frau abgewiesen. Sie hatte einen "All-inclusive-Urlaub gebucht und fühlte sich in dem gebuchten Hotel jedoch "wiederholt" von betrunkenen und pöbelnden englischen Urlaubsgästen beeinträchtigt.

Gewisse Unzulänglichkeiten und Unannehmlichkeiten muss nach Ansicht der Richter der Urlauber "entschädigungslos" akzeptieren. In südlichen Ländern, insbesondere während der Hauptreisezeit und auch noch in einer All-inclusive-Ferienanlage muss der Urlauber damit rechnen, dass Belästigungen durch "alkoholisierte Gäste in verstärktem Maße auftreten". Und dies ist nur eine Unannehmlichkeit (Landgericht Kleve Aktenzeichen 6 S 369/00).


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