| All-Inclusiv- / Cluburlaub |
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All-Inclusiv bedeutet aber nicht automatisch, dass alle Getränke und Hotelleistungen im Preis eingeschlossen sind. So ist im Zweifel genau zu prüfen, welche Leistungen "inklusive" sind. Softgetränke, Bier und offener Wein gehören vielleicht dazu. Der "Scotch Whisky" hingegen vielleicht nicht. Sind auch alle Sportangebote kostenfrei? So ist nicht zu erwarten, dass auch Kosten der "Green Fee" im Preis drin ist. Bei preiswerten Allinclusiv-Reisen sind oft die attraktiven Sportarten aus dem Leistungspaket ausgeschlossen und müssen extra gebucht und bezahlt werden.
Es liegt auf der Hand, dass bei einer "All inclusive-Reise" der Alkoholkonsum der Gäste wesentlich höher ist als bei Reisen, bei denen der Gast jedes alkoholisierte Getränk zu zahlen hat. Der Teilnehmer an einer so genannten All-inclusive-Reise, bei der auch alkoholische Getränke in unbegrenzter Menge im Reisepreis enthalten sind, muss daher mit Belästigungen durch andere Feriengäste infolge erhöhten Alkoholkonsums rechnen. Aus diesem Grund werden häufig Klagen von Urlaubern einer All-Inclusivreise abgewiesen.
Bevor daher eine Reisepreisminderung verlangt wird, ist es hilfreich, den persönlichen Einzelfall mit ähnlich gelagerten Fällen aus der Rechtsprechung zu vergleichen. Der AutoPilot von Finanztip.de für Reiserecht soll hierbei helfen. Der AutoPilot erstellt nachstehend ein "Inhaltsverzeichnis zu All-Inclusive-Urlaub". Wer noch mehr Infos wünscht, kann auf die untenstehende Spezial-Suchmaschine für Reiserecht zugreifen. Einige passende Schlüsselwörter sind für das Einfügen in das Suchfeld per Mausklick bereits aufgeführt.
Der AutoPilot stellt zusammen: prägnante Tipps, Hinweise, Rechtsprechung und ggf. Links zu Reisedatenbanken und Reisepreis-Vergleichsrechner (Schwerpunkt: Urlaubsangebote).
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