anderes Hotel als gebucht
Urlauber wurden für den Aufenthalt in Ägypten ein anderes Hotel zugewiesen, als sie gebucht hatten. Das "Alternativhotel" war viel größer als das gebuchte Hotel und hatte dreimal so viele Betten wie die ausgesuchte Unterkunft. Dies ist ein Umstand für eine Reisepreisminderung. Nach Ansicht der Richter um 35% (Amtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen 50 C 14790/01).
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