Angemessenheit einer formularmäßigen Stornokostenpauschale

Wer eine Pauschalreise sechs Tage vor Urlaubsbeginn absagt, der kann vom Reiseveranstalter mit einer 50-prozentigen Stornogebühr belegt werden (Landgericht Frankfurt am Main Aktenzeichen 2/24 S 310/94).

Wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters bei einem Reiserücktritt bis ab dem 6. Tag vor Reisebeginn eine Stornopauschale von 50% des Reisepreises vorsehen, so ist diese Bestimmung nicht zu beanstanden.


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