Angst vor terroristischen Anschlägen

Storniert ein Urlauber aus Angst vor terroristischen Anschlägen eine Reise, muss er die geforderten Stornokosten bezahlen. Vereinzelte Anschläge am Reiseziel sind nicht in die Kategorie "höhere Gewalt" einzustufen (Amtsgericht Bonn Az.: 18 C 47/98).

siehe Terror Krieg Reisestornierung

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