Im konkreten Fall war im gebuchten Hotel auf Malta kein Zimmer mehr frei. Dem Ehepaar wurde von der Reiseleiterin angeboten, eine Nacht in einem Alternativ-Hotel geringerer Kategorie zu verbringen. Am nächsten Tag sollte dann neu geüroft werden, was sich machen lässt. Dem Ehepaar war dies nicht genug. Nach ihrer Information war auf ganz Malta kein Zimmer mehr frei. Sie traten deshalb den Rückflug an und verlangten den vollen Reisepreis zurück, zuzüglich einer Entschädigung für nutzlos aufgewandte Urlaubszeit.
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht München I gab ihnen recht. Das angebotene Ersatzhotel für eine Nacht sei nicht gleichwertig gewesen, die Versprechungen der Reiseleiterin "zu vage" vor dem Hintergrund der überfüllten Ferieninsel. Es handelte sich bei der Reise auch nur um einen einwöchigen Aufenthalt und eine Aussicht auf freie, gleichwertige Hotelzimmer gab es nicht. Die Urlauber erhalten den Reisepreis, ihre angefallenen Auslagen (Taxi, extra Flugkosten) sowie die geforderte Entschädigung vom Veranstalter erstattet. Amtsgericht (Aktenzeichen 123 C 2325/00) und Landgericht München I (Aktenzeichen 15 S 12104/00)
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