Das Amtsgericht Bad Homburg hielt eine Raumtemperatur von etwa 20 Grad für angenehm (2 C 718/01 (19)). 25,6 Grad seien für den durchschnittlichen Reisenden sicher auch noch akzeptabel. Trotzdem sei wohl die Leistung der Klimaanlage mangelhaft gewesen, jedenfalls habe sie im Vergleich zur Außentemperatur in Gran Canaria keine spürbare Abkühlung bewirkt. Deshalb müsse der Reiseveranstalter den Urlaubern fünf Prozent des Preises für jeden Reisetag zurückzahlen.
Vergeblich berief sich der Reiseveranstalter auf 'Nichtwissen': Ein Reiseveranstalter sei bei Reklamationen der Reisenden verpflichtet, so der Amtsrichter, beim Reiseleiter und beim Hotelier Erkundigungen über die beanstandeten Mängel einzuziehen und im Prozess dazu Stellung zu nehmen.
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