Wartezeiten im Speisesaal

Eine Familie hatte einen Urlaub in einem Clubhotel gebucht. Bei ihrer Ankunft waren die Reisenden sehr enttäuscht: Das Zimmer hatte nicht den im Prospekt versprochenen Balkon und war nur 8,2 Quadratmeter groß. Nach zwei Tagen konnten sie in ein größeres Zimmer mit Balkon umziehen, doch der Ärger ging weiter: Jeden Tag musste die Familie etwa 45 Minuten warten, um einen freien Tisch zu ergattern - der dann meist auch noch verschmutzt war. Nach acht Tagen reisten die Urlauber vorzeitig ab und forderten den Reisepreis zurück.

Das Landgericht Kleve kam allerdings nur auf 170 Euro, die ihnen der Reiseveranstalter zurückzahlen muss (6 S 299/00). Zwei Tage hätten die Kunden auf einen Balkon und ein vernünftig großes Zimmer verzichten müssen, dafür könnten sie vom Preis der ersten zwei Urlaubstage sieben Prozent abziehen. Für den Umzug im Hotel könne die Familie den Preis eines halben Urlaubstags veranschlagen.

Geringe Unannehmlichkeiten habe der Reisende entschädigungslos hinzunehmen. Es gehe aber weit über das Zumutbare hinaus, wenn Urlauber vor jeder Mahlzeit Schlange stehen müssten. Und wer endlich einen Tisch erobere, müsse sich in diesem Hotel am Buffet sofort wieder anstellen und Utensilien wie Geschirr und Besteck mühsam selbst zusammensuchen. Ein derart schlechter Service bei der Verpflegung stelle einen Reisemangel dar, für den der Reiseveranstalter fünf Prozent des (Gesamt-)Reisepreises erstatten müsse.


Urteil des Landgerichts Kleve vom 2. Februar 2001 - 6 S 299/00
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