So erging es auch einer Urlauberin und ihrem Begleiter. Die Matratzen im Hotelzimmer waren derart weich und durchgelegen, dass beide Rückenschmerzen bekamen. Nach dem Urlaub bescheinigte ihnen ein Arzt Muskelverspannungen an der Lendenwirbelsäule und im Schulter- und Nackenbereich. Die Frau wollte deshalb den Reisepreis herabsetzen und verklagte die Reiseveranstalterin.
Ein Hamburger Amtsrichter stellte zwar skeptisch fest, Reisende neigten mehr oder minder zu Übertreibungen, wenn es darum gehe, den Reisepreis zu drücken (22 a 23/01). Hier aber sei die Beschwerde wohl ernst zu nehmen, räumte er ein, wie nicht nur das Attest belege. Auch eine weitere Urlauberin habe als Zeugin über ähnlich schlechte Erfahrungen berichtet: Die Frau habe wegen der Rückenprobleme während des Urlaubs sogar schmerzstillende Medikamente einnehmen müssen. Dass Schmerzen und schlechter Schlaf den Urlaubsgenuss beeinträchtigten, bedürfe keiner weiteren Erläuterung, fand der Amtsrichter. Der Reiseveranstalter müsse den Kunden ein Viertel des Reisepreises zurückzahlen.
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