Abendessen in zugeteilten Schichten
Ein Urlauber verbrachte seine Ferien in Fuerteventura. Obwohl er mit der Pauschalreise ein Paket an Leistungen gebucht hatte, erwartete er sich doch ein gewisses Maß an Individualität. Bereits beim ersten Abendessen wurden seine Hoffnungen enttäuscht. In seinem Hotel hatte man in zwei Schichten von eineinhalb Stunden Dauer zu speisen. Nicht einmal die Wahl der Schicht wurde den Gästen überlassen. Sie bekamen ihre Essenszeiten von der Hotelleitung zugeteilt, was im Katalog des Veranstalters mit keinem Wort erwähnt war.
Nach dem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf kann der Urlauber zehn Prozent des Reisepreises zurückverlangen (52 C 2500/01). Es sei üblich, die Reisenden über die Essenszeit - natürlich innerhalb eines gewissen Zeitrahmens, der aber großzügig zu bemessen sei - frei entscheiden zu lassen. Wenn dem Urlauber wenigstens die Möglichkeit geblieben wäre, zwischen zwei Servicezeiten zu wählen, hätte er die Unannehmlichkeit der festen Essenszeit entschädigungslos hinnehmen müssen. Wenn die Gängelung im Hotel jedoch so weit gehe, Urlaubern eine feste Schicht zuzuteilen, stelle dies einen Mangel der Reise dar.
Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 1. Juni 2001 - 52 C 2500/01