Was ist, wenn meine Reisegesellschaft mich nicht darüber informiert, dass mein Flug vorverlegt wurde?

In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit und auch das Recht einen Ersatzflug zu buchen. Dieser geht dann auf Kosten Ihres Reiseveranstalters. Allerdings setzt dies voraus, dass letzterer auch tatsächlich Kenntnis von der Vorverlegung des Fluges hatte. Nur dann liegt eine fahrlässige Pflichtverletzung von Seiten des Veranstalters vor. Er hätte Sie nämlich rechtzeitig informieren müssen. Unterlässt er dies aus irgendwelchen Gründen, so muss er auch die Konsequenzen daraus ziehen. Doch beachten Sie bitte, dass die Frage, ob den Veranstalter eine Pflichtverletzung trifft oder nicht unter Umständen schwer nachzuweisen ist und dies in einem möglichen Prozess zu Ihren Ungunsten ausgelegt werden könnte.

Ratgeber Recht: Reiserecht 08 07 2003    

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