Was ist, wenn ich nicht weiß, ob ein Reisevertrag oder ein Reisevermittlungsvertrag vorliegt?
Bei einem Reisevertrag einigen Sie sich mit dem Reiseveranstalter über die von diesem zu erbringende Leistung. Dabei müssen mindestens zwei gleichwertige Einzelleistungen vorliegen, wie z.B. der Flug und die Unterkunft vor Ort. Liegt eine derartige Kombination von Einzelleistungen vor, so ist ein Reisevertrag gegeben. Diese Qualifizierung ist übrigens unabhängig davon, ob Sie direkt bei dem Reiseverantstalter, im Reisebüro, am Flughafen oder via Internet gebucht haben. Kümmert sich hingegen das Reisebüro um die individuelle Zusammenstellung und die Buchung der Reise, so liegt ein Reisevermittlungsvertrag vor. Meist ist für den Buchendenden aber nicht genau zu erkennen, worum es sich nun im Einzelnen handelt. Erkundigen Sie sich also am besten direkt bei der Buchung nach dem konkreten Vertragstyp oder lesen Sie nach Abschluss des Reisevertrages sich diesen genau durch. Nur dann wissen Sie - falls Reisemängel vorkommen sollten - an wen Sie wenden müssen.
Ratgeber Recht: Reiserecht 15 07 2003