Schmerzensgeld wegen Haarverfärbung durch zu stark gechlortes Poolwasser?
10 % Reisepreisminderung muss ein Reiseveranstalter einer Mallorca-Urlauberin zahlen, weil das Wasser des Hotelpools zu stark gechlort war und sich dadurch die blonden Haare der Klägerin und weiterer Hotelgäste grün verfärbten. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Homburg (Az.: 2 C 109/97-10) hervor. Schmerzensgeld wollte das Gericht der Blondine allerdings nicht zugestehen, weil sie keine Badekappe getragen hatte. Auch die Verfärbung an sich sei kein Grund für die Zubilligung von Schmerzensgeld, zumal junge Frauen oft ihr Haar in allen schillernden Farben veränderten.
Ratgeber Recht: Reiserecht Poolwasser zu stark gechlort Haarverfärbung