Was ist, wenn ich verhindern möchte, dass der Reiseveranstalter gerade während meiner Reise in Konkurs geht?

Den direkten Konkurs verhindern können Sie natürlich niemals. Sie können aber auf Nummer Sicher gehen und sich einen sogenannten 'Sicherungsschein' von Ihrem Reiseveranstalter aushändigen lassen. Dieser stellt sicher, dass Sie - im Fall der Fälle - den noch nicht verbrauchten Reisepreis zurück erhalten. Außerdem werden Ihnen alle nötigen Kosten der Rückreise erstattet. Auch wenn Sie für diese zunächst einmal selber aufkommen müssen. Diese Sicherheit bietet aber nicht jede Reiseveranstalter. Ausnahmen gibt es z.B. für nichtgewerbliche Gelegenheitsveranstalter, Tagesreisen bis zu 75 Euro und für juristische Personen des öffentlichen Rechts. Bei diesen werden Sie keinen Sicherungsschein erhalten.

Ratgeber Recht: Reiserecht 05 08 2003    

Anwaltsuchservice bei Finanztip.de
  Keine Haftung für Richtigkeit und Aktualität
Finanztipps