Was ist, wenn das Hotel ganz anders ist, als es mir beschrieben wurde?
Sie haben einen Anspruch darauf, dass Ihnen der Reisepreis zurück erstattet wird und Sie zusätzlich Ersatz für vergeudete Urlaubszeit bekommen. Das ist allerdings nur dann der Fall, wenn ein Reisemangel im Sinne des Reiserechts vorliegt. Für das Vorliegen eines solchen ist es z.B. wichtig, ob und wie die Reise vorher im Prospekt angekündigt wurde. Sollte nämlich auf den Mangel schon versteckt im Prospekt hingewiesen worden sein, bedeutet dass, dass Sie davon wussten und die Reise trotzdem gebucht haben. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises steht Ihnen dann nicht zu. Wenn z.B. im Prospekt steht, es handelt sich um einen Direktflug, dann bedeutet das nicht, dass dieser Sie auch direkt ans Reiseziel bringt. Dies ist nur bei Nonstop-Flügen der Fall. Es liegt demnach kein Reisemangel und auch kein Anspruch auf Reiserückerstattung vor, wenn Ihr Flugzeug eine Zwischenlandung einlegt. Sie sollten daher immer den Veranstalterkatalog gründlich lesen und vor allen Dingen negative Auslegungen in Betracht ziehen. Bei einem 'zentral gelegenen Hotel' haben Sie z.B. mit erheblichem Verkehrslärm zu jeder Tages- und Nachtzeit zu rechnen, bei 'jungem Publikum' mit lauten und chaotischen Gästen, 'strandnah' heisst gerade nicht direkt am Strand, usw. Um Sicher zu gehen, sollten Sie im Zweifelsfall beim Reiseveranstalter nachfragen.
Ratgeber Recht: Reiserecht 05 08 2003