Was ist, wenn ich ein Zimmer mit Meerblick gebucht hatte und nun lediglich die Straße sehe?
Sollten Sie nach dem Katalog und auch Ihrer Reisebestätigung tatsächlich ein Zimmer mit Meeresblick gebucht haben, so liegt zwar ein Reisemangel vor. Dieser ist allerdings behebbar. Das bedeutet, Sie müssen sich unverzüglich an Ihren Reiseleiter vor Ort wenden und eine Abhilfe des Mangels verlangen. Hierfür setzen Sie ihm eine Frist zur Herstellung der vertragsgemäßen Reiseleistung. Beachten Sie bitte, dass die Frist angemessen sein muss. 'Sofort' ist weder eine Frist noch angemessen. Schließlich kann der Reiseleiter auch nicht hexen. Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen - um vielleicht später einen Beweis in der Hand zu haben - sollten Sie die Anzeige des Mangels und Ihre Aufforderung, diesen mit Fristsetzung zu behebben, schriftlich fixieren und sich dieses dann von dem Reiseleiter unterschreiben lassen. Auf diese Weise bestätigt er, dass der von Ihnen gerügte Mangel auch tatsächlich vorhanden ist.
Ratgeber Recht: Reiserecht 05 08 2003