Was ist, wenn in meinem Hotel das Personal streikt?

Das ist insbesondere dann ärgerlich, wenn Sie Vollpension gebucht haben und nun nur mit Kräckern und Mineralwasser notdürftig versorgt werden. In diesem Fall können Sie selber für Abhilfe sorgen und z.B. in ein gemütliches (mit ihrem Hotel vergleichbaren) Restaurant um die Ecke verschwinden. Die Ihnen hierfür entstandenen Kosten können Sie dann Ihrem Reiseveranstalter später in Rechnung stellen. Aber Vorsicht! Sie können nur unter bestimmten Bedingungen selber abhelfen. So müssen Sie z.B. zunächst dem Reiseleiter vor Ort den vorliegenden Mangel schildern und anzeigen. Dann müssen Sie ihm oder dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt haben. Dieser hat nun die Gelegenheit, vor Ort eine Absprache mit einem benachbarten Restaurant zu treffen, welches Sie dann zu den Mahlzeiten ordnungsgemäß versorgt. Erst wenn die von Ihnen gesetzte Frist abgelaufen ist oder der Veranstalter sich von vornherein weigert, eine solche vorzunehmen, haben Sie ein Recht auf Selbstabhilfe. Dadurch soll vermieden werden, dass wegen geringster und leicht behebbarer Mängel der Reisende direkt selbst abhilft und die Rechnung nun vom Reiseveranstalter bezahlt haben möchte. Dadurch ist nämlich Ärger vorprogrammiert.

Ratgeber Recht: Reiserecht 07 08 2003    

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