Was ist, wenn mich der Reiseleiter weiter vertöstet?
Das sollten Sie sich in gar keinem Fall gefallen lassen. Für solche Hinhaltetaktiken haben Sie nun wirklich weder Zeit noch Lust. Dafür ist Ihnen Ihr Urlaub zu kostbar. In ganz krassen Fällen sollten Sie es sogar erwägen, im Wege der Selbstabhilfe in ein Ersatzhotel umzuziehen. Auch hierbei hat der Reiseveranstalter Ihnen später dann alle Kosten zu ersetzen, die Ihnen mit der Abhilfe in entstanden sind, so wie z.B. erforderliche Taxi- oder Telefonkosten. Aber auch hierbei sollten Sie niemals vergessen, dass Sie hinterher erst einmal darlegen müssen, dass die Selbstabhilfe notwendig und angemessen war. Dokumentieren Sie daher akribisch die vorgefundenen Mängel - möglichst mit Fotos und Zeugenaussagen von Mitreisenden. Bewahren Sie aus diesem Grund auch alle Quittungen auf. Nur dann können Sie später Ihre genauen Unkosten für die Selbstabhilfe belegen.
Ratgeber Recht: Reiserecht 07 08 2003