Keine Heizung im Urlaubsappartement: Reisepreisminderung?

Wer in den Wintermonaten auf Lanzerote, wo zu dieser Zeit normalerweise frühlingshafte Temperaturen vorherrschen, ein einfacher Appartement bucht, kann dort keine Heizung erwarten. Eine Minderung des Reisepreises scheidet aus, weil Heizungen auf den kanarischen Inseln nicht 'ortsüblich' sind, wie das Landgericht Bonn entschieden hat (AZ: 5 S 156/97). In südlichen Ländern gehören Heizungen nur ausnahmsweise zur Standardausstattung einer Unterkunft. Der Reiseveranstalter muss den Reisenden über die fehlende Beheizbarkeit nur dann vorher aufklären, wenn das Appartement im Reiseprospekt als 'erstklassiges Haus' oder 'großzügig konzipiertes Haus' angepriesen wurde. Allerdings hat die Reiseleitung bei entsprechend niedrigen Temperaturen Heizöfen oder zusätzliche Wärmedecken zur Verfügung zu stellen. Ansonsten kann der Reisepreis aufgrund einer Verletzung der organisatorischen Pflichtverletzung gemindert werden.

Ratgeber Recht: Reiserecht Heizung nicht ortsüblich  Organisatorische Pflichtverletzung    

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