Busreise statt Inlandsflug in Ägypten
Wird ein Inlandsflug durch eine Reise in einem klimatisierten Bus ersetzt, besteht kein Minderungsanspruch, wenn die Busreise drei Stunden dauert und der Flug einen Zeitaufwand von zwei Stunden erfordert hätte. Das hat das Amtsgericht Bonn entschieden (Az.: 18 C 140/96). Auch die von den Reisenden als bedrohlich empfundene politische Situation ändert daran nichts. Denn eine etwaige Bedrohung durch islamische Fundamentalisten beschränkt sich nicht nur auf Busreisen, sondern ist auch auf Flughäfen und in Flugzeugen gegeben.
Ratgeber Recht: Reiserecht Ausfall eines Inlandsfluges