Haftet das Reisebüro bei fehlgehender Flugreservierung per Computer?

Das Amtsgericht Aachen hat entschieden, dass ein Reisebüro für eine fehlgeschlagene computermäßige Vorreservierung für einen Flug von Düsseldorf nach Chicago zum Preis von 625,- EUR dann nicht haftet, wenn die Ursache für die Fehlbuchung ungeklärt bleibt (Az: 9 C 411/97). Die spätere Klägerin hatte erst am Reisetag auf dem Flughafen erfahren, dass auf ihren Namen keine Vorreservierung vorliege. Das Reisebüro hatte für sie den preiswertesten Flug aus dem Computerprogramm ausgewählt und konnte im Prozess auch einen Computerausdruck mit der getätigten Vorreservierung vorlegen. Das Gericht stellt fest, dass ein Reisebüro keine verschuldensunabhängige Erfolgshaftung trifft. Das würde nämlich zu einer erheblichen, unkalkulierbaren und letztlich nicht gerechtfertigten Erweiterung des finanziellen Risikos eines Reisebüros führen.

Ratgeber Recht: Reiserecht Fehlgeschlagene Vorreservierung   Keine verschuldensunabhängige Erfolgshaftung eines Reisebüros  Geschäftsbesorgungsvertrag  

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