Wie detailliert müssen Reisemängel beschrieben werden?

Im Anschluss an eine Reise oder schon während des Urlaubsaufenthaltes überkommt so manchen Urlauber der grosse Ärger. Dann nämlich, wenn er sich über berechtigte oder auch unberechtigte Reisemängel aufregt. Dabei ist es für spätere Reiseminderungen gegenüber dem Reiseveranstalter wichtig, die Mängel nach Ort, Zeit und Häufigkeit genau zu beschreiben und notfalls auch fotographisch festzuhalten. Ansonsten riskieren Reklamierer, dass ihre spätere Klage vom Gericht nicht anerkannt wird. So geschehen in einer Entscheidung des Amtsgerichts Kleve (Az: 3 C 584/98). Pauschale Aussagen wie z.B. das Essen sei ständig kalt gewesen, es habe keine ausreichende Auswahl an Speisen zur Verfügung gestanden oder zu den Stosszeiten sei es am Buffet zu langen Schlangen gekommen, reichen ebenso wenig aus wie die Beschwerden über das falsche Mixverhältnis in alkoholischen Getränken, zu wenige Liegen und Sonnenschirme im Poolbereich oder das einseitige Animationsprogramm. In diesen beispielhaft aufgeführten Fällen muss der Reisende schon detailliert auflisten, worin genau der Fehler lag. Oft hilft auch ein Blick in den Reisekatalog. Dort ist nämlich zumeist ausgeführt, welche Leistungen im Reisepreis enthalten sind und was der Veranstalter dort alles verspricht.

Ratgeber Recht: Reiserecht Detaillierte Auflistung von Reisemängeln  Beispiele möglicher Reisemängel    

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