Haftet ein Sportverein für Verletzungen während des Trainings infolge schlechten Trainingsgeländes?

Ja, wie ein Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm zeigt (Az,; 6 U 127/97). Training der A-Jugend des beklagten Fußballvereins. Trainingsgelände: Eine von Rasenkantensteinen umgrenzte Rasenfläche. Der Trainer hatte die Spieler zwar auf die gefährliche Spielfeldbegrenzung hingewiesen. Aber im Eifer des Gefechts schlug ein Mannschaftsmitglied bei dem Versuch, für seine Mannschaft noch einen Ball zu retten, der auf die Aus-Linie zurollte, mit dem Knie auf die Kantensteineinfassung auf und brach sich die linke Kniescheibe. Die Folge: 11 Tage stationäre Behandlung und zur Metallentfernung fünf Monate später ein erneuter dreitägiger Krankenhausaufenthalt. Der Spieler klagte auf Zahlung von 3.000 EUR Schmerzensgeld und insgesamt 13.250 EUR Verdienstausfall. Das Oberlandesgericht Hamm sprach ihm jeweils die Hälfte zu. Die Warnung des Trainers reichte zur Entlastung des Vereins nicht aus. Ein Sportverein hat dafür zu sorgen, dass seine Mitglieder beim Training keinen Gefahren ausgesetzt werden, die gegenüber einem normalen Übungsverhalten eine erhöhte Verletzungsgefahr mit sich bringen. Der verletzte Spieler selbst musste sich allerdings einen Mitverschuldensanteil in Höhe von 50 % anrechnen lassen, weil er trotz der ihm bekannten Gefahr mit äußerstem Einsatz ein erhöhtes Risiko eingegangen war. Die Begründung des Gerichts leuchtet ein und sollte alle Sportvereine, Fitnesscenter etc. zur Überprüfung ihrer Sportstätten veranlassen.

Ratgeber Recht: Reiserecht Verkehrssicherungspflichten eines Sportvereins  Mitverschuldensanteil eines Sportlers infolge erhöhten Risikos    

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