Motorfahrt statt Segeltörn ein Reisemangel?

70 Prozent Reisepreisminderung sprach das Landgericht Hannover (Az: 12 S 55/98) einem Ehepaar zu, das einen einwöchigen Segeltörn in die Türkei gebucht hatte. Trotz guter Witterungsbedingungen fand die Fahrt nicht unter Segeln, sondern ausschließlich unter Motorkraft statt. Auch die Flugkosten wurden entsprechend gekürzt. Zwar war der Flug selbst mängelfrei, der mangelhafte Segeltörn kann aber nach Ansicht der Richter nicht isoliert betrachtet werden. Darüber hinaus sprach das Gericht den geschädigten Urlaubern Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in Höhe von 500 EUR zu. Für die Bemessung dieser Entschädigungsart hat sich das Gericht an dem mutmaßlichen Aufwand für die Verschaffung eines zusätzlichen Urlaubs zu orientieren und dabei sowohl den (fiktiven) Lohnausfall als auch die Höhe der Reiseksoten zu berücksichtigen

Ratgeber Recht: Reiserecht Reisepreisminderung  Motorfahrt statt Segeltörn  Bemessungsmaßstab für vertanem Urlaub  

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