Können Minderungsansprüche auch bei einer gewonnener Reise geltend gemacht werden?
Ja, wie nachfolgender Fall zeigt. Ein Reiseteilnehmer hatte bei einem vom Reiseveranstalter durchgeführten Verkaufsveranstaltung eine zehntägige Spanienreise im Wert von 774 EUR gewonnen. Es stellte sich jedoch heraus, dass es sich nicht, wie versprochen, um ein gehobens Mittelklassehotel sondern lediglich um ein Dreisternehotel handelte. Außerdem enthielt das Appartment nicht die zugesicherte Kochnische, so dass der Kläger im Hotel die Halbpension in Anspruch nehmen musste. Auch die angekündigten Sonderveranstaltungen 'Zigeunermarkt, Piratentour und Paella-Essen mit Orangenpflücken' waren ausgefallen. Wegen der angesprochenen Mängel sprach das Amtsgericht Bremen (Az: 23 C 0477/98) 40 % Reisepreisminderung zu.
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