Haftet ein Freizeitfussballer bei einem volley genommenen Ball für Gesundheitsschäden eines Passanten?

Auf einem nicht als Sportplatz ausgewiesenen Gelände Fussball zu spielen, birgt nach einer Entscheidung des Landgerichts Trier erhöhte Haftungsrisiken (Aktenzeichen: 5 O 44/94). Neben einem Festzelt spielte eine Gruppe Jugendlicher Fußball. Einer der Spieler nahm dabei einen ankommenden Ball unkontrolliert 'Volley'. Der Ball schoss auf eine Besucherin des Festzeltes zu, als sie gerade eine Bierflasche trank. Erhebliche Verletzungen der Zähne und des Gaumens mit Gesamtbehandlungskosten von deutlich über 7.500,- EUR waren die Folge. Das Landgericht Trier verurteilte den Fussballer zum Schadensersatz. Ein Mitverschulden des Opfers lehnte das Gericht ab. Zwar habe die Verletzte das Fußballspiel akustisch wahrnehmen können. Zwischen dem Festzelt und der Fussballergruppe stand allerdings ein Geländewagen. Eine fortlaufende Beobachtung des Spielgeschehens war der späteren Klägerin daher nicht möglich.

Ratgeber Recht: Reiserecht Volley genommener Ball  Freizeitfußballer und Haftung gegenüber Aussenstehenden    

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