Trainer verletzt Jugendlichen im Trainingsspiel - Wann setzt die Haftung ein?

Verursacht ein erwachsener Trainer bei einenm 9 Jahre alten E-Jugendspieler erhebliche Verletzungen, so haftet er nicht nur im Falle eines groben Regelverstoßes. Er ist vielmehr zu besonderer Rücksichtnahme und Zurückhaltung beim Körpereinsatz verpflichtet, wie das Oberlandesgericht Stuttgart kürzlich entschied (Aktenzeichen: 13 U 157/99). Ein Jugendtrainer war auf regennassem Tartanbelag ausgeruscht und war mit dem 9jährigen Torwart unglücklich zusammengeprallt. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme war nicht auszuschließen, dass er beim Versuch, den Torwart zu umspielen, wegrutschte. Da der Trainer kurz vorher die Laufgeschwindigkeit reduziert hatte und nicht mit gestrecktem Bein in den Jungen hineinrutschte, verneinte das Gericht ausnahmsweise eine Schadensersatzpflicht des Trainers für die Kosten im Zusammenhang mit einer komplizierten Unterschenkelfraktur

Ratgeber Recht: Reiserecht Grober Regelverstoss  Besondere Rücksichtnahme  Ausrutschen auf Tartanbahn  

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