Kann man den Reisepreis bei verspätetem Eintreffen des Reisegepäcks mindern?
Ja. Bei Fernreisenden immer beliebter: Eine Woche Abenteuerurlaub, die Anschlusswoche dann als reiner Badeurlaub zum ''Abhängen''. Das stellt erhöhte Anforderungen an die Organisatoren. Anforderungen, denen sie nicht immer gerecht werden. So hatte auch die spätere Klägerin eine Jemen-Rundreise mit anschließendem einwöchigem Badeurlaub in Nordägypthen gebucht. Ihr Pech: Das Reisegepäck kam erst mit dreitägiger Verspätung in Ägypthen an. Der Reiseveranstalter redete sich damit raus, dass das Gepäck im Jemen von einer nicht autorisierten Person aufgegeben worden sei. Sängende Hitze und dann keine Kleidung zum Wechseln. Da sehen auch deutsche Richter rot: 25 % Reisepreisminderung sprach das Amtsgericht Frankfurt (Az.: 7 U 250/96) für den einwöchigen Badeurlaub zu. Noch mehr Geld gab es in folgendem Fall zurück: Eine Urlauberin buchte für die Zeit vom 27.1. bis 5.2. eine Pauschalreise nach Peking bei dem beklagten Reiseunternehmen, wobei im Wesentlichen Besichtigungen der Stadt und der chinesischen Mauer vorgesehen waren. Das Reisegebäck, das im Rahmen dieses Pauschalreisevertrages transportiert wurde, kam in Peking nicht an. Bei Außentemperaturen von 10 bis 15 Grad konnte die Reisende die Besichtigungen nach eigenen Angaben nicht richtig aufnehmen. Zudem sei sie schon seit 31.1. stark erkältet gewesen, was sie auf das Fehlen warmer Kleidung zurückführt. Insgesamt 375 EUR, die Hälfte des Gesamtreisepreises, sprach das Amtsgericht Nürnberg (Az: 35 C 7300/96) der Urlauberin zu. Das Fehlen jeglicher persönlicher Kleidung beeinträchtigt die Reise als solche stark. Die Urlauberin kann nicht darauf verwiesen werden, bei einer anderen Reisenden Kleidung auszuleihen. Auch konnte sie nicht zum Kauf von Kleidungsstücken in Peking zum Zweck der Schadensminderung verpflichtet sein, zumal sie nicht mit einer Erstattung durch den Reiseveranstalter rechnen konnte. Eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verneinte das Gericht demgegenüber mit der Begründung, dass das Ziel der Reise, bleibende Eindrücke von Peking und der chinesischen Mauer zu haben, sicher beeinträchtigt gewesen sei. Dies aber nicht in so hohem Masse, dass der Sinn der Reise nicht erfüllt worden wäre.
Ratgeber Recht: Reiserecht Reisegepäck verspätet eingetroffen