Hotelsafe: Aufbruch Zimmer-Tresor
Ein Urlauber beklagte den Diebstahl von 300 US-Dollar aus dem Zimmertresor. Der Zimmersafe soll zweimal aufgebrochen worden sein. Da die im Hotel vorgetragenen Fakten haltlos waren, verwies der Hotelbesitzer den Hotelgast wegen Betrugsversuchs des Hauses. Der Urlauber wurde dann in einem gleichwertigen anderen Hotel untergebracht. Nach Ansicht des Landgericht München I (Aktenzeichen 20 S 16835/01) liegt insoweit kein Reisemangel vor und damit kommt auch eine Preisminderung nicht in Betracht.
Finanztip.de
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