Linienflug ausgefallen
Fällt ein Linienflugzeug aus, so muss die Fluggesellschaft dem Fluggast, der hierdurch einen Termin verpasst, seinen Aufwand für die vergebliche Anreise und Abreise sowie Schadenersatz für ein entgangenes Geschäft ersetzen (Amtsgericht Köln Az.: 117 C 164/01).
Finanztip.de
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