Keine Stornogebühren bei Warnung - Auswärtiges Amt
Bucht ein Urlauber eine Pauschalreise in ein Land, für das das Auswärtige Amt vor Reisebeginn eine Warnung ausspricht, kann der Kunde den Vertrag mit dem Reiseveranstalter auflösen, ohne eine Stornogebühr zahlen zu müssen.
Für die Beurteilung der Sicherheitslage in dem Land ist die Einschätzung des
Auswärtigen Amtes
von besonderer Bedeutung. Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes sind im Internet und auch telefonisch unter Telefon 01888/170 oder 030 50000 abrufbar.
Finanztip.de
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