Eine "Garantie" für gute Witterungsverhältnisse und damit auch eine Badegarantie gibt es nicht. Jeder Urlauber müsse damit rechnen, "dass bei einer ungünstigen Wetterlage das Baden im Meer wegen hoher Gefährlichkeit verboten wird". Schlechtes Wetter ist mithin kein Reisemangel und kein Grund für eine Reisepreisminderung.
So wies das Amtsgericht Bad Homburg (Aktenzeichen 2 C 1658/01) eine Klage zurück, mit der Urlauber wegen eines Badeverbots bei ihrem Urlaub auf Kuba Geld vom Reiseveranstalter zurück verlangten. Das Badeverbot wurde auch nicht für einen hoteleigenen Küstenabschnitt, sondern für den öffentlichen Strand ausgesprochen.
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