Badezimmer extrem glatt und mit Gefälle

Ein Ehepaar hatte einen zweiwöchigen Pauschalurlaub in Bulgarien gebucht. Gleich zu Beginn bemerkte die Frau, dass der Bodenbelag im Bad "extrem glatt und ohne Halt" gewesen sei. Das Badezimmer habe "ein Gefälle von acht Zentimetern pro Meter aufgewiesen". Die Reiseleitung wurde von dem Ehepaar hierüber nicht informiert.

Am sechsten Urlaubstag jedoch rutschte die Frau auf den Badezimmerfliesen aus und verletzte sich. Sie verlangte vom Veranstalter Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die Klage wuerde abgewiesen. Nach Ansicht der Richter, sei es im Prinzip ohne Bedeutung, ob der Fußboden im Bad "tatsächlich mangelhaft" gewesen sei. Die Urlauberin hätte den von ihr reklamierten Mangel dem Reiseveranstalter unverzüglich anzeigen sollen.

Nur eine rechtzeitig gestellte Mängelanzeige ist als Abhilfeverlangen anzusehen und begründet einen entsprechenden Anspruch. Denn nur so wird dem Veranstalter die Möglichkeit gegeben, einen Mangel auch zu beseitigen (Amtsgericht Bad Homburg Aktenzeichen 2 C 49/01-18).


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