Bauarbeiten am Ferienort

Bauarbeiten in der Hotelanlage
In einer Ferienanlage auf Kuba fand noch Bauarbeiten statt. Dabei funktionierte weder die Wasserversorgung noch waren die zugesagten Freizeiteinrichtungen vorhanden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 16U9/01III) sah dies als gravierenden Urlaubsmangel an und sprach dem Kläger eine Reisepreisminderung von 50% zu.


Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps