Bauruine auf dem Hotelgelände

Bauarbeiten - Bauruine im HOtel

Allein der Anblick einer Bauruine auf dem Hotelgelände reicht nach Ansicht der Richter aus, um eine Reisepreisminderung zu rechtfertigen. Das Amtsgericht Köln (Aktenzeichen 122 C 50/00) hat in einem solchen Fall eine Reisepreisminderung von zehn Prozent als angemessen angesehen.

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