Bauruine auf dem Hotelgelände
Bauarbeiten - Bauruine im HOtel
Allein der Anblick einer Bauruine auf dem Hotelgelände reicht nach Ansicht
der Richter aus, um eine Reisepreisminderung zu rechtfertigen. Das Amtsgericht
Köln (Aktenzeichen 122 C 50/00) hat in einem solchen Fall eine
Reisepreisminderung von zehn Prozent als angemessen angesehen.
Finanztip.de
Keine Gewähr für Richtigkeit