Beratung im Reisebüro

Im Reisebüro werden Kunden oft nicht neutral beraten, weil Reiseveranstalter mit "Buchungswettbewerben" die Verkäufer ködern. Diese Praxis hat nun das OLG Frankfurt/Main (Az.: 6 U 74/00) in einem Urteil unterbunden, der für die gesamte Touristikbranche gilt. Wird zum Beispiel eine Kreuzfahrt als Belohnung für die Mitarbeiter im Reisebüro ausgeschrieben, so ist der "Anlockeffekt" nach Ansicht der Richter so erheblich, dass die Kunden nicht mehr "unter sachlichen Gesichtspunkten und Berücksichtigung der Reisewünsche" beraten werden könnten.

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